Erklärungen zur Barrierefreiheit
Die WESTbahn Management GmbH ist bestrebt, ihre Website und mobile Anwendung im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 106/2023, barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.westbahn.at und die WESTbahn App.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website und die zugehörige mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Der Ticketkaufprozess wurde bereits in vielen Bereichen im Hinblick auf Barrierefreiheit optimiert. Dennoch sind wir uns bewusst, dass weiterhin Verbesserungspotenzial besteht. Wir arbeiten kontinuierlich daran, den Ticketkauf für alle Nutzerinnen und Nutzer so barrierefrei und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten. Sollten Ihnen dabei Barrieren auffallen oder haben Sie konkrete Verbesserungsvorschläge, freuen wir uns jederzeit über Ihr Feedback.
- Die WESTbahn App sowie die mobile Webversion enthalten derzeit Bereiche, die je nach Betriebssystem und verwendeter Screenreader-Software nur eingeschränkt barrierefrei nutzbar sind. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die mobile Nutzung so barrierefrei wie möglich zu gestalten und die Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer weiter zu verbessern.
- Der Relax Check-in über einen auf dem Sitzplatz angebrachten QR-Code oder einen sechsstelligen Code ist für blinde und sehbehinderte Personen derzeit nur eingeschränkt nutzbar. Die Barriere entsteht an der Schnittstelle zwischen digitaler Anwendung und physischer Kennzeichnung, die aktuell keine zusätzliche taktile oder barrierefreie Markierung aufweist.
- Unsere Videos enthalten derzeit keine Audio-Deskription und erfüllen somit nicht das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet). Wir sind jedoch bestrebt, die Inhalte unserer Videos alternativ in textueller Form zur Verfügung zu stellen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Eine barrierefreie Nutzung über den Microsoft Internet Explorer kann nicht mehr sichergestellt werden, da Microsoft den Support für diesen Browser eingestellt hat.
- Einige auf unserer Website bereitgestellte PDF-Dokumente entsprechen derzeit nicht den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen. Insbesondere ältere Dokumente, die vor dem Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht wurden, sind nicht barrierefrei aufbereitet. Für diese Dokumente ist aufgrund des damit verbundenen Aufwands derzeit keine nachträgliche vollständige barrierefreie Anpassung vorgesehen. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, das für Sie nicht zugänglich ist, stellen wir Ihnen dieses auf Anfrage gerne in einer barrierefreien Form zur Verfügung.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Inhalte, Funktionen oder Dienste, die von externen Anbietern bereitgestellt werden – etwa Verlinkungen zu Zahlungsdienstleistern im Rahmen von Online-Überweisungen oder Angebote anderer Drittunternehmen – unterliegen nicht dem Einflussbereich der WESTbahn. Diese externen Inhalte fallen gemäß § 2 Abs. 3 WZG nicht in den Anwendungsbereich der Barrierefreiheitsanforderungen. Für die Einhaltung der Barrierefreiheitsvorgaben durch diese Drittanbieter kann keine Gewähr übernommen werden.
- Gemäß § 2 Abs. 3 lit. d WZG sind Online-Karten und Kartendienste vom Anwendungsbereich der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen, sofern die wesentlichen Informationen für Navigationszwecke in barrierefreier, digitaler Form bereitgestellt werden.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der WESTbahn Management GmbH durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 26.06.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Inhalte und Services auf dieser Website zu optimieren, weiterzuentwickeln und auszubauen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine benutzerfreundliche und barrierefreie Gestaltung.
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die die Nutzung unserer Website einschränken, oder sollten Sie Probleme feststellen, die in dieser Erklärung nicht erwähnt werden oder die die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen betreffen, bitten wir Sie, uns dies über das Kontaktformular mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und geben Sie die betreffende URL oder das betroffene Dokument an. Wir werden Ihre Meldung prüfen und uns so bald wie möglich bei Ihnen zurückmelden.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
→ Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.