Tarifbestimmungen für WESTspecial der WESTbahn Management
GmbH Gültig ab 08.11.2011. Letzte Änderung am 02.05.2023, gültig ab 03.05.2023
I. Präambel
Die WESTbahn Management GmbH (WESTbahn) ist das erste private Eisenbahnunternehmen auf der Weststrecke. Unser Ziel ist die Etablierung eines neuen Qualitätsstandards des Bahnfahrens. Wir sind an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden und müssen bestimmte Regelungen in unsere Tarifbestimmungen für WESTspecials aufnehmen.
II. Allgemeine Bestimmungen
Wird in den folgenden Bestimmungen nichts Anderes geregelt, gelten die Bestimmungen der allgemeinen Tarifbestimmungen, der besonderen Bedingungen, der Beförderungsbedingungen und der Entschädigungsbedingungen (kurz AGB), veröffentlicht unter www.westbahn.at.
Nachfolgend werden die WESTspecials detailliert aufgelistet. Bitte beachten Sie, dass:
a. auf WESTspecials keine weiteren Ermäßigungen anwendbar sind,
b. auf Verbundfahrkarten keine Specials oder sonstige Ermäßigungen anwendbar sind und
c. Fahrtunterbrechnungen und Umwegfahrten nicht zulässig sind, so sie nicht ausdrücklich gestattet werden.
Für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesen Tarifbestimmungen für WESTspecials, die sich aus der Beförderung ergeben, ist als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
Die WESTbahn Management GmbH behält sich vor, die oben genannten Tarifbestimmungen im Bedarfsfall abzuändern. Die Änderungen treten nach der Veröffentlichung in Kraft und werden von der WESTbahn gemeinsam mit einer Zusammenfassung der jeweils wichtigsten Tarifänderungen sowie mit den bis zu einem Jahr alten Fassungen der Tarife auf www.westbahn.at bekannt gegeben.
III. WESTspecials
Alle nachfolgend angegebenen Fahrpreise kommen pro Person zur Anwendung und verstehen sich inklusive USt.