Lobbying Verhaltenskodex für die WESTbahn Management GmbH

Adressatenkreis

Adressierte Personen dieses Verhaltenskodex sind Organe oder Angestellte der WESTbahn Management GmbH, die Lobbying-Tätigkeiten für diese Gesellschaft ausüben.

Rechtliche Grundlagen

Die Ausübung von Lobbying-Tätigkeiten hat im Einklang mit den Gesetzen, insbesondere dem Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (LobbyG) und unter Beachtung aller unternehmensinternen Regelwerke zu erfolgen. Den Lobbying-Tätigkeiten bei der WESTbahn Management GmbH wird dieser Verhaltenskodex zugrunde gelegt.

Grundsätze für die Ausübung von Lobbying Tätigkeiten

 

1. Definition der Lobbying-Tätigkeit

Eine Lobbying-Tätigkeit besteht im Informieren und im Argumentieren für die Auftragsposition sowie in der professionellen Interessensvermittlung und Interessenvertretung. Dabei kommen ausschließlich lautere Mittel zum Einsatz, die im Einklang mit den anzuwendenden Rechtsvorschriften und den unternehmensinternen Vorgaben stehen. Transparentes und professionelles Lobbying unterstützt daher gut informierte Entscheidungen durch die Zuführung von Fachwissen an Entscheidungstragende. Die Darlegung und Vertretung von Interessen einzelner Personen oder eines Zusammenschlusses mehrerer Personen ist wichtiger Bestandteil und Element der demokratischen Willensbildung. Daher bilden Integrität, Transparenz sowie die Einhaltung und Achtung der demokratischen Grundordnung die Basis der Lobbying-Tätigkeit.

 

2. Professionalität

Sämtliche Lobbying-Tätigkeiten haben auf eine faire und professionelle Art und Weise zu erfolgen. Dabei ist ein hohes ethisches und moralisches Verhalten an den Tag zu legen.

 

3. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

Jene Angestellte der WESTbahn Management GmbH, die Lobbying-Tätigkeiten betreiben, die auch dem LobbyG unterliegen, haben die in Geltung stehenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Regelungen des Lobbying- und Interessenvertretungs- Transparenz-Gesetzes, einzuhalten.

Die Dienstnehmende der WESTbahn Management GmbH verpflichten sich, auf den vorliegenden Lobbying-Verhaltenskodex hinzuweisen und diesen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, beispielsweise durch Veröffentlichung auf der Homepage.

 

4. Lauterkeit

Bei der Ausübung von Lobbying-Tätigkeiten ist es verboten, Informationen auf unlautere Art und Weise zu beschaffen oder diesbezüglich Versuche zu unternehmen. Jede Art von unlauterem oder unangemessenem Verhalten oder sogar Druck gegenüber einer in Funktion gewählte Person ist zu unterlassen. Gesellschaftlich akzeptierte und rechtmäßige Aktionen dürfen gesetzt werden, um einer Intervention den entsprechenden Nachdruck zu verleihen.

 

5. Respekt

Der Umgang mit einer in Funktion gewählten Person und der Kollegschaft hat respektvoll, unter Wahrung selbstverständlicher Höflichkeitsformen und unter Achtung ihrer beruflichen und persönlichen Reputation zu erfolgen. Insbesondere darf nicht aufgrund Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung oder gar sexueller Orientierung diskriminiert oder an einer einen Diskriminierungstatbestand erfüllenden Verhaltensweise teilgenommen werden.

 

6. Unlauteres Verhalten und Verbot der Vorteilszuwendung

Den Angestellten der WESTbahn Management GmbH ist es bei der Ausübung von Lobbying-Tätigkeiten, die allesamt dem LobbyG unterliegen, untersagt, Informationen auf unlautere Art und Weise zu beschaffen oder diesbezügliche Versuche zur Informationsbeschaffung zu unternehmen. Jede Art von unlauterem Verhalten oder Druck gegenüber einer in Funktion gewählten Person hat unverzüglich zu unterbleiben, lediglich gesellschaftlich akzeptierte und rechtmäßige Aktionen dürfen gesetzt werden, um einer Intervention den entsprechenden Nachdruck verleihen zu können.

Bei der Ausübung von Lobbying-Tätigkeiten gemäß LobbyG, ist es untersagt, jegliche Form von verbotenen Vorteilszuwendungen an Funktionsträger zu gewähren oder in Aussicht zu stellen. Auch die Teilnahme an Handlungen, die unsauber, korrupt oder gar illegal sind, ist jedenfalls zu unterlassen.

 

7. Geheimhaltung

Die Ausübung von Tätigkeiten, die dem LobbyG unterliegen, hat mit entsprechender Integrität zu erfolgen. Sämtliche, durch Tätigkeiten, die dem LobbyG unterliegen, erhaltene vertrauenswürdige Informationen sind geheim zu halten und dürfen weder verbreitet noch für andere Zwecke verwendet werden. Die Geheimhaltungspflicht kann entweder durch ausdrückliches Einverständnis des Arbeitgebers oder aufgrund einer gesetzlichen Offenlegungspflicht durchbrochen werden.

 

8. Interessenkonflikte

Es sind jegliche Handlungen zu unterlassen, die in einer Funktion gewählten Person einem Interessenkonflikt aussetzen oder in der Unparteilichkeit beeinflussen.

Öffentlich bekannte bzw. kundgemachte Einschränkungen, denen eine in Funktion gewählten Person unterliegt, und/oder Bestimmungen, wonach gewisse Handlungen und/oder Entscheidungen mit der Rolle der in einer Funktion gewählten Person unvereinbar sind, sind zur Kenntnis zu nehmen und zu respektieren.

 

9. Rücksichtnahme

Die Ausübung der Lobbying-Tätigkeiten sind so auszuüben, dass durch die Verhaltensweisen und/oder Handlungen der Lobbyisten das öffentliche Ansehen der WESTbahn Management GmbH nicht beeinträchtigt bzw. negative beeinflusst wird.

 

10. Einhaltung der Bestimmungen des Lobbying-Verhaltenskodex

Bei der Anwendung des vorliegenden Lobbying-Verhaltenskodex sind nicht nur der Wortlaut der einzelnen Vorschriften des vorliegenden Regelwerks, sondern auch der Geist und die Intention, die dem Lobbying-Verhaltenskodex zugrunde liegen, sowie die geltenden Gesetze zu berücksichtigen und einzuhalten. 

 

Wien, am 20.11.2018