Fragen & Antworten

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Fahrgastrechte
Welche Rechte habe ich bei einer Verspätung der WESTbahn?

Bitte beachten Sie die Entschädigungsbedingungen und die weiter unten aufgeführten Fälle.

Ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof (laut Ihrer Fahrkarte für eine einfache Fahrt) haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung durch die WESTbahn. Ab 60 Minuten werden 25 % des Fahrpreises, ab 120 Minuten werden 50 % des Fahrpreises gutgeschrieben. Bitte heben Sie daher das Ticket der verspäteten Fahrt auf, Sie können die Verspätungsgutschrift zum Kauf weiterer WESTbahn-Tickets verwenden.

Am Tag nach der Fahrt kann die Verspätungsgutschrift selbstständig erstellt werden. Das betroffene Ticket muss dazu über die Ticket-Details aufgerufen werden und mit Klick auf den Button "Verspätungsgutschrift erstellen" wird die Gutschrift erstellt.  

Was passiert, wenn ich am Bahnsteig stehe und mein Zug mehr als 60 Minuten verspätet oder ausgefallen ist?

Sie können auf den Antritt der Fahrt verzichten und bekommen den Preis der Fahrkarte erstattet. Wählen Sie trotz Wissen über die Verspätung bzw. den Ausfall die Reise mit der WESTbahn, so besteht der gesetzliche Entschädigungsanspruch gemäß den Entschädigungsbedingungen.

Was passiert, wenn ich im Zug sitze und dieser mehr als 60 Minuten verspätet ist?

Sie können die bereits begonnene Fahrt abbrechen und mit einem anderen WESTbahn-Zug zum Ausgangspunkt zurückkehren. Die Rückfahrt ist kostenlos und den nicht angetretenen Teil der Fahrt bekommen Sie rückerstattet. Wenn Ihre Reise nachweislich sinnlos geworden ist (z. B. weil Sie an einem wichtigen Termin nicht teilnehmen konnten), bekommen Sie den vollen Fahrpreis der Hinreise erstattet. Bitte belegen Sie in diesem Fall Ihren Reisezweck mit entsprechenden Unterlagen.

Wenn Sie Ihre Reise fortsetzen, besteht nur in dem Fall, dass der Zug am Endbahnhof tatsächlich über 60 Minuten Verspätung hat, Anspruch auf eine Entschädigung.

Was passiert, wenn ich meine Reise wegen der Verspätung der WESTbahn nicht fortsetzen kann?

Ist die Fortsetzung Ihrer Reise wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des letzten Anschlusses am selben Tag nicht möglich oder zumutbar, so erstattet die WESTbahn sofern sie nicht selbst für den Kunden eine Hotelübernachtung organisiert und direkt bezahlt, die enstandenen angemessenen Kosten für das Hotel. Wenn eine Heimfahrt möglich ist, erstattet die WESTbahn die Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel bzw. Taxi bis zu einem Höchstbetrag von € 50,- (inkl. USt).

Wenn Sie bereits während der verspäteten Fahrt wissen, dass Sie Probleme mit der Weiterreise haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Steward. Bitte beachten Sie, dass die WESTbahn keine Folgezüge führt und somit für verpasste Anschlüsse, auch im Fall von Flug- oder Busverbindungen, nicht haftbar gemacht werden kann.

Wie bekomme ich eine Bestätigung für meinen Arbeitgeber, dass der Zug verspätet war oder ausgefallen ist?

Bestätigungen über Verspätungen oder Ausfälle einzelner Züge erhalten Sie kostenlos beim Customer Care Team der WESTbahn (+43 1 899 00 bzw. +49 89 1896 5995 0, meinenachricht@westbahn.at).

Wann habe ich als Besitzer einer Einzelfahrkarte keinen Anspruch auf Entschädigung?

Sie haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Zug im Zielbahnhof (laut Ihrer Fahrkarte) mit weniger als 60 Minuten Verspätung angekommen ist. Sie erhalten ebenfalls keine Entschädigung, wenn Sie in den hierzu möglichen Fällen die Fahrpreiserstattung in Anspruch nehmen bzw. Ihre Fahrkarte für eine einfache Fahrt von einem anderen Unternehmen als der WESTbahn Management GmbH (z. B. vom Oberösterreichischen Verkehrsverbund) ausgegeben wurde.